Förderung von Ladestationen an privat genutzten Stellplätzen

Förderung von Ladestationen an privat genutzten Stellplätzen

31.05.2022 Elektromobilität ist neben Bus, Bahn und Radverkehr ein wichtiger Baustein für nachhaltige Mobilitätslösungen

Förderung von Ladestationen an privat genutzten Stellplätzen

Elektromobilität ist neben Bus, Bahn und Radverkehr ein wichtiger Baustein für nachhaltige Mobilitätslösungen. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat daher die Förderung von Ladestationen im nicht öffentlichen Bereich beschlossen.
Das Ziel ist es, Privatpersonen zu motivieren, auf elektrisch betriebene Fahrzeuge umzusteigen und hierfür eine ausreichende Ladeinfrastruktur im privaten Bereich zu schaffen. Dafür kündigte das BMVI zusammen mit der KfW Fördermittel in Höhe von insgesamt 500 Millionen Euro an.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung mit einer pauschalen Obergrenze als zweckgebundene Zuwendung gem. einzureichendem Verwendungsnachweis nach der Inbetriebnahme der Ladepunkte.

  • Ladevorrichtungen für Elektrofahrzeuge werden mit maximal 1.500 Euro je Ladepunkt gefördert.
  • Die maximale Anzahl liegt bei jeweils zehn Ladepunkten pro Ladeort, außer bei kommunalem Laden. Hier liegt die maximale Anzahl über alle Ladeorte hinweg bei maximal neun Ladepunkten.
  • Die maximale Fördersumme liegt bei bis zu 90% der förderfähigen Kosten.

BayMBl. 2022 Nr. 285 - Verkündungsplattform Bayern

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