Nacheichung --- Sie betreiben eichrechtskonforme Ladeinfrastruktur?

03.02.2026

Dann beachten Sie die gesetzlich vorgeschriebene Nacheichung nach 8 Jahren!

Wer in Deutschland Ladeinfrastruktur betreibt und den Ladestrom nicht verschenkt, sondern abrechnet und verkauft, benötigt eichrechtskonforme Ladestationen. Das Mess- und Eichgesetz (MessEG) sowie die Mess- und Eichverordnung (MessEV) schreiben vor: Die Eichung einer Ladestation ist 8 Jahre gültig. Danach muss sie nachgeeicht werden, damit Betreiberinnen und Betreiber den Ladestrom weiterhin rechtssicher verkaufen dürfen.

Hier erfahren Sie alles rund um die Nacheichung Ihrer eichrechtskonformen Ladestationen und können den Prozess direkt in die Wege leiten.

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Ihre Ansprechpartner

Ihr Fachberater Mennekes-eMobility für ganz Südbayern
Jürgen Hauke
089 899968-31 0170 5661315 juergen.hauke@brummer.de

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